Krebsfrüherkennung

Nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sollen Früherkennungsuntersuchungen „Gefahren für die Gesundheit […] dadurch abwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können.“

Folgende Untersuchungen sind vorgesehen:

Ab dem 20. Lebensjahr:

ovarialendometrioseInspektion des äußeren Genitales, der Scheide und des Muttermundes
Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal (Pap-Test)
Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken durch Scheide und Bauchdecke

Zusätzlich ab dem 30 Lebensjahr:

Inspektion und Abtasten der Brustdrüsen und Achselhöhlen

Zusätzlich ab dem 35. Lebensjahr:

Inspektion der Haut (-> Hautarzt)

Zusätzlich ab dem 50 Lebensjahr:

Foto**: Hendrik Wardenga, Münster, (Fotografie Wattendorff)Tastuntersuchung des Enddarms.
Stuhluntersuchung auf Blut.
Röntgen der Brustdrüsen (Mammographie-Screening).

Diese gesetzlichen Basis-Untersuchungen sind häufig ausreichend und haben die Früherkennung seit dem zweiten Weltkrieg deutlich verbessert. So wurde allein durch die Abstrichuntersuchung des Muttermundes Auftreten und Sterblichkeit an Gebärmutterhalskrebs drastisch gesenkt.
Aufgrund des Gebotes der Wirtschaftlichkeit wurden in den letzten Jahrzehnten neuere Entwicklungen in der Abstrichmethodik, der Molekulardiagnostik und der Ultraschalldiagnostik nicht in die gesetzliche Krebsfrüherkennung mit aufgenommen.

So zum Beispiel:

Der Monolayer-Gebärmutterhals-Abstrich

(z.B. ThinPrep®)
Im Vergleich zum mittlerweile über 50 Jahre alten Pap-Testverfahren bietet der Monolayer-Gebärmutterhals-Abstrich – auch „Dünnschichtzytologie“ genannt – eine deutliche Verbesserung: bei dem Pap-Test gelangen nur etwa 20% der abgestrichenen Zellen auf den Objektträger, 80% verbleiben im Watteträger oder in der Bürste und werden nicht ausgewertet. Durch spezielle Abnahme- und Konservierungsmaßnahmen können bei der Dünnschichtzytologie nahezu sämtliche entnommenen Zellen auch untersucht werden.
Empfohlen wird dieser Abstrich ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich.

Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen

mamma1Knotige Veränderungen des Brustgewebes sind leider nicht immer zu tasten, bzw. je nachdem wo sie sich befinden sind sie erst bei Größen um 1,5 bis 2 cm tastbar. Durch die modernen hochauflösenden Ultraschallsonden lassen sich ohne Strahlenbelastung Knoten um 0,5 cm finden. Statistisch erkranken etwa 10% aller Frauen in ihrem Leben an Brustkrebs. Die Erkrankungswahrscheinlichkeit steigt mit dem Lebensalter. So ist es sinnvoll ab ca. 30 Jahren zusätzlich zur alleinigen Tastuntersuchung, einmal jährlich die Brustdrüsen durch Ultraschall untersuchen zu lassen. Sollte Brustkrebs in der Familie vorgekommen sein, wird empfohlen, spätestens etwa 5-10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter mit den Untersuchungen zu beginnen.

Ultraschalluntersuchungen des inneren Genitale

polypDurch die vaginale Ultraschalluntersuchung können Schleimhautveränderungen in der Gebärmutter und nicht tastbare Geschwülste von Eierstöcken und Gebärmutter im kleinen Becken erkannt werden.

Darmkrebsfrüherkennung

Immunologischer Nachweis menschlichen Blutes im Stuhl.
Verbesserter Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhlgang als Hinweis z.B. auf blutende Polypen oder sogar Karzinome im Dickdarm. Schlägt nur bei menschlichem Blut an, nicht bei tierischem Blutbestandteilen aus unserer Nahrung wie zum Beispiel Fleisch.

Individuelle Gesundheitsleistungen im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau

In der gesetzlichen Früherkennungs-Richtlinie sind die aufgeführten Untersuchungen nicht vorgesehen und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen nicht übernommen. Sie können privat von Ihnen als Eigenleistung übernommen werden.
Wenn Sie Ihre Früherkennungsuntersuchung durch moderne Untersuchungsmethodik ergänzen möchten, sprechen Sie mich oder meine Mitarbeiterinnen gerne an.